Zahlungsmoral

66 Milliarden Euro pro Jahr werden verspätet gezahlt, rund 5,2 Milliarden Euro gar nicht, so ZDH-Präsident Otto Kentzler.

Grundsätzlich gilt, dass Betriebe Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn Kunden nicht rechtzeitig ihre Rechnungen begleichen.

Ein Kunde gerät dann in Verzug, wenn konkret drei Bedingungen vorliegen:

In diesen Fällen kann ein Handwerksbetrieb seinem Kunden Verzugszinsen in Rechnung stellen.

Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungseingang tritt der Anspruch auf Schadensersatz durch Verzugszinsen ein.