10 Tipps zum Umgang mit Handwerkern - Auf gute Zusammenarbeit

10. August 2006
Der Handwerker kommt:


10 Tipps zum Umgang mit Handwerkern Auf gute Zusammenarbeit


Täglich erledigen Tausende von Handwerksbetrieben ihre Aufträge zur vollsten Zufriedenheit der Kundschaft. Die Beratung war überzeugend, alles wurde pro-fessionell ausgeführt, über den Preis haben sich beide Seiten geeinigt. Die Parteien sind zufrieden. Damit die Zusammenarbeit zwischen Handwerker und Kunde stets reibungslos läuft, kann vorgesorgt werden. Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart, gibt 10 Tipps, auf was vor, während und nach dem Auftrag geachtet werden sollte.

1. Aufträge nur an Betriebe vergeben, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Im Zweifelsfall verschafft ein Anruf bei der Handwerkskammer Klarheit darüber, ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt. Auch Innun-gen und Kreishandwerkerschaften können Auskunft darüber geben, ob ein Be-trieb auch dort freiwilliges Mitglied ist. Besondere Vorsicht ist bei „Haustürgeschäften“ geboten.

2. Zur Information können vor Auftragsvergabe auch von mehreren Handwer-kern (schriftliche) Kostenvoranschläge eingeholt werden.

3. Vor allem größere Aufträge sollten schriftlich vereinbart werden. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag unbedingt präzise geregelt und wichtige Termine, bei einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin, fi-xiert werden.

4. Bei mündlich erteilten Aufträgen oder Reparaturaufträgen sollten im Gespräch mit dem Handwerker möglichst genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten gemacht werden. Der Handwerker kann damit den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser planen und dem Kun-den werden unnötige Kosten erspart.

5. Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen bezahlt werden. In der Regel ist es deshalb günstiger, einen Handwerker in der Nähe zu beauftragen.

6. Der Kunde sollte sich bereits vor Auftragsvergabe genau über sämtliche anfallenden Kosten (Stundenverrechnungssätze, Höhe der Fahrtkosten, Zahlungs-konditionen etc.) erkundigen.

7. Es ist sinnvoll, dem Handwerker eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der der Kunde erreicht werden kann. So kann er bei zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer Probleme sowie beim Überschreiten ei-ner vereinbarten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt werden.

8. Arbeitet der Handwerker vor Ort, so sollte der Kunde im Rapportzettel die aufgewendete Zeit quittieren und eine Durchschrift dieses Belegs behalten.

9. Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung sollte eben-so ordnungsgemäß bezahlt werden. Handwerkerrechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug zahlbar; Skontoabzüge dürfen nur bei einer entsprechenden Vereinbarung vorgenommen werden.

10. Reklamationen über Mängel sollten zunächst in einem offenen Gespräch geklärt werden. Können Differenzen auf diesem Weg nicht ausgeräumt werden, hat der Kunde u.a. die Möglichkeit, die Vermittlungsstelle der zuständigen Handwerkskammer einzuschalten.

 

Quellenhinweis: "Handwerkskammer Region Stuttgart"