Förderprogramm Wärmepumpen

Bundesregierung fördert Wärmepumpen noch mehr.

Das Umweltministerium hat das Marktanreizprogramm zur Förderung von Wärmepumpen weiter verbessert und die Mindestförderbeträge angehoben.

Es werden weiterhin nur Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Wohngebäuden gefördert, die bereits über ein Heizungssystem verfügen. Der Neubau bleibt von der MAP-Förderung ausgeschlossen.

Förderfähige Wärmepumpen müssen neben den Anforderungen an die Jahresarbeitszahl auch Anforderungen an die Mindestleistungszahl, den sogenannten COP-Wert, erfüllen:
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