Fahrtzeit als Kostenfaktor - Muss die Anfahrtszeit bezahlt werden?

10. August 2006
Der Handwerker kommt: (4)
Fahrtzeit als Kostenfaktor

Muss die Anfahrtszeit bezahlt werden?


Die Freude ist groß: Das neue Bad blitzt, die alte Heizung ist ausgetauscht oder der Schrank repariert. Schickt der Handwerker dann seine Rechnung, fragen sich viele Kunden, ob die Fahrtzeiten des Monteurs und sogar die Viertelstunde im morgendlichen Stau zu Recht verlangt wurden.

Obwohl der Monteur für die Reparatur nur 20 Minuten gebraucht hat, weist die Rechnung eine ganze Arbeitsstunde aus. Viele Kunden werden dann misstrauisch. Aber zu Unrecht. Die Fahrtzeit darf als Kostenfaktor auf der Rechnung separat ausgewiesen werden, versichert die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Region Stuttgart. Grundsätzlich gilt, dass die Fahrzeit des Monteurs mit dem gleichen Stundenverrechnungssatz auf der Rechnung stehen darf wie die Arbeitszeit. Schließlich gehört die An- und Abfahrt zum und vom Einsatzort untrennbar zum Auftrag. Aufrundungen der Zeiten auf viertel, halbe oder gar ganze Stunden sind dabei nicht zulässig. Ebenso sollte die Rechnung unmissverständlich in Arbeitszeit und Fahrtzeit aufgeteilt sein.

Nach Auffassung der Handwerkskammer kann bei der Fahrtzeitberechnung auch auf die Pauschalberechnung zurückgegriffen werden. Dabei müssen aber Staffelungen nach Entfernungszonen zugrunde gelegt werden. Fährt der Kundendienstmonteur mehrere Haushalte nacheinander an, werden die Fahrtzeiten nur anteilmäßig berechnet. Sofern mehrere An- und Abfahrten erforderlich sein sollten, muss differenziert werden, ob und wie weit den Handwerker eine Verantwortung trifft. Sollte das bestellte Material oder Standardwerkzeug fehlen, muss der Kunde für die zusätzliche Fahrt nicht aufkommen. Wenn beispielsweise aber erst vor Ort das notwendige Material bestimmt werden konnte, ist es allerdings umgekehrt: Zeit und Kilometer können in Rechnung gestellt werden.

Und wenn der Monteur auf der Fahrt zum Kunden im Stau steht? Zu der vom Kunden zu bezahlenden Fahrtzeit zählt grundsätzlich auch die angemessene Wartezeit an Ampeln, im Stau oder beim Umsteigen bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Neben den Fahrtzeiten des Monteurs können grundsätzlich auch die tatsächlich entstandenen Fahrzeugkosten für Versicherung, Benzin etc. berechnet werden. Die Abrechnung kann auch entsprechend einer nach Kilometern oder Zonen eingeteilten Staffel erfolgen.

 

Quellenhinweis: "Handwerkskammer Region Stuttgart"

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