10. August 2006
Der Handwerker kommt: (7)
Sachverständige
Wenn mal Zweifel aufkommen
Manche Dinge klären sich erst auf den zweiten Blick: Darf ein ganz bestimmtes Holzschutzmittel die Fensterrahmen konservieren? Wurde die neue Heizung ordnungsgemäß eingebaut? Entspricht der Stundenverrechnungssatz einer Rechnung den orts- und branchenüblichen Preisen? Fragen über Fragen. Experten, die objektiv und neutral die Fragen beantworten, können in diesen Fällen weiterhelfen.
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt in den einzelnen Gewerken Sachver-ständige. Diese stellen dem Verbraucher ihr Wissen im Rahmen eines kostenpflichti-gen Auftrags zur Verfügung. Es ist auch möglich, dass der Handwerker und der Kunde vereinbaren, das vom Sachverständigen gefundene Ergebnis als für beide Seiten bindend anzuerkennen. In diesem Falle sollte auch eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wer und gegebenenfalls zu welchem Anteil die Kosten des Sachverständi-gen trägt.
Quellenhinweis: "Handwerkskammer Region Stuttgart"