10. August 2006
Der Handwerker kommt: (8)
Schwarzarbeit
Illegal kann ganz schön teuer werden
Die Risiken sind vielfältig. Wer als Häuslebauer „schwarz“ arbeiten lässt, riskiert nicht nur eine schlechte Qualität der Arbeit, sondern muss als Auftraggeber der Schwarzarbeit auch mit Bußgeld rechnen. Diese Gefahr besteht dann, wenn unberechtigte Handwerker Arbeiten in erheblichem Umfang ausführen. Darauf weist die Handwerkskammer Region Stuttgart hin.
Als Schwarzarbeiter gelten: Handwerker, die kein Gewerbe angemeldet haben beziehungsweise Handwerker, die außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt Leistungen erbringen. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollte sich der Kunde bei Zweifeln die erforderlichen Nachweise, wie die Handwerkskarte, vorlegen lassen. Daraus lassen sich wichtige Informationen ablesen: Welche Gewerbe dürfen ausgeübt werden? Wer sind die qualifizierten Betriebsleiter?
Auch bei der Handwerkskammer eingetragene Unternehmen dürfen nur in den Gewerbebereichen tätig sein, für die sie eine Eintragung haben. Werden Arbeiten in anderen Bereichen in größerem Umfang übernommen, droht ebenfalls ein Bußgeld wegen Schwarzarbeit. Bauherren, die sich in der Angebotsphase nicht von jedem Unternehmen die Handwerkskarte zeigen lassen können oder wollen, sollten die Berechtigung und gleichzeitige Qualifizierung eines Unternehmens im Zweifel durch eine kostenlose Anfrage bei der Handwerkskammer überprüfen lassen.
Quellenhinweis: "Handwerkskammer Region Stuttgart"